1. Veranstalter
Die Unternehmen Lindner SE, Helios Ventilatoren GmbH + Co KG, malotech GmbH, Frese Armaturen GmbH, GRUNDFOS GmbH, Remeha GmbH führen die Veranstaltung „TGA-Boxenstopp“ am 17.09.2024 am Sachsenring und am 19.09.2024 in Schlüsselfeld gemeinsam durch. Ihre Anmeldedaten werden jedem der beteiligten Unternehmen zur Verfügung gestellt (dazu auch unter Ziff. 8).
2. Teilnahmevoraussetzungen
Die Teilnahme ist ausschließlich für Unternehmer im Sinne von § 14 BGB bzw. deren Mitarbeiter. Die Teilnahme von Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB ist ausgeschlossen. Für bestimmte Veranstaltungen sind zusätzliche Teilnahmevoraussetzungen formuliert. Wir bitten Sie eigenverantwortlich zu prüfen, inwiefern die Seminarinhalte und -voraussetzungen Ihrem Wissensstand und Lernziel entsprechen. Die Veranstalterbehalten sich vor, die Teilnahme bzw. Anmeldung abzulehnen.
3. Buchung & Anmeldung
Die Teilnehmerzahl für unsere Seminare ist aus technischen und didaktischen Gründen begrenzt. Deshalb werden die Anmeldungen grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Die Anmeldung wird verbindlich durch eine von einem genannten Unternehmen erteilte Anmeldebestätigung.
4. Teilnahmegebühren
Die Teilnahme ist kostenlos.
5. Stornierungen
Die Teilnahme kann bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn storniert werden. Danach berechnen wir eine Stornogebühr von 49,-€. Stornierungen können direkt vom Teilnehmer schriftlich (per Email) an die Helios Ventilatoren GmbH + Co KG () erfolgen.
6. Änderungen und Absagen durch die Veranstalter
Die Veranstalter behalten sich vor, angekündigte Referenten zu ersetzen und Kursinhalte zu modifizieren. Die Veranstalter haben das Recht, Veranstaltungen bis zu 5 Arbeitstage (Montag bis Freitag) vor der jeweiligen Veranstaltung abzusagen, wenn eine zu geringe Teilnehmerzahl die wirtschaftliche Durchführung der Veranstaltung nicht erlaubt. Bei Ausfall der Veranstaltung durch Krankheit des Trainers, höhere Gewalt oder sonstige durch die Veranstalter nicht steuerbare oder unvorhersehbare Ereignisse besteht kein Anspruch auf Durchführung des Seminars.
7. Haftung
Die Veranstalter können, trotz regelmäßiger Prüfung der Inhalte, keine Gewähr für die Vollständigkeit und Qualität der bereitgestellten Informationen übernehmen. Vollständige Daten und Informationen zu den in diesem Seminar behandelten Produkten/Systemen finden Sie in den jeweils gültigen technischen Produktinformationen der jeweiligen Veranstalter. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Haftungsansprüche gegen die Veranstalter, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, grundsätzlich ausgeschlossen sind, sofern seitens der Veranstalter kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.
Die Veranstalter übernehmen keine Haftung für die Inhalte anderer Schulungspartner bzw. deren Trainer und Referenten. Die Verantwortlichkeit der Veranstalter ist in diesen Fällen auf die sachgerechte Auswahl und Überwachung dieser Dritten beschränkt.
8. Personenbezogene Daten
In Zusammenhang mit der Teilnahme an Veranstaltungen erheben die Veranstalter Ihre personenbezogenen Daten gem. Art. 6 I b DSGVO, um Ihren Auftrag, Bestellungen oder Dienstleistungen, evtl. unter Einbeziehung von Dienstleistern, abzuwickeln. Dazu kann es erforderlich sein, ihre personenbezogenen Daten an Dritte, wie z. B. Referenten, die die Veranstalter bei der Durchführung des Seminars unterstützen, weiterzugeben.
Im Rahmen des berechtigten Interesses (Art. 6 f DSGVO) werden die Veranstalter Ihre Daten auch jeweils nutzen, um die Veranstaltung nachzubereiten sowie Sie in diesem Zusammenhang über weitere eigene, ähnliche Produkte oder Dienstleistungen per E-Mail (auch mittels Newsletter) zu informieren. Bei der weiteren Verarbeitung Ihrer Daten ist der jeweilige Veranstalter, der die Daten verarbeitet, ausschließlich allein Verantwortlicher im Sinne des Datenschutzrechts. Er ist für etwaige Auskunftsansprüche, Widersprüche gegen die Verarbeitung und die Erfüllung ihrer weiteren Rechte verantwortlich. Der Verarbeitung im Rahmen des berechtigten Interesses können Sie jeweils gegenüber dem Veranstalter, der ihre Daten verarbeitet, jederzeit widersprechen (Art. 21 Abs. 2 DSGVO).
Weitere Informationen zum Datenschutz, insbesondere zu Ihren Rechten sowie zur Person des Datenschutzbeauftragten erhalten Sie über die jeweiligen Datenschutzinformationen der Veranstalter, die Sie auf den jeweiligen Websites finden.
9. Foto- und Filmaufnahmen
Der Veranstalter fertigt im Rahmen des berechtigten Interesses bei Veranstaltungen Foto-und Filmmaterial an. Dieses dient der Dokumentation der Veranstaltung sowie zur Veröffentlichung als Werbe- und Referenzmaterial. Der Teilnehmer hat das Recht, dieser Verwendung aus Gründen, die in seiner Person liegen, zu widersprechen (Art. 21 Abs. 1DSGVO). Soweit solche Gründe vorliegen, bitten wir den Teilnehmer, dies vorab der Seminarleitung mitzuteilen, wir werden dies bei der Dokumentation der Veranstaltung entsprechend berücksichtigen.
Im Übrigen ist die Einwilligung in Foto und Filmaufnahmen ein Teil der vom Teilnehmer zu erbringenden Gegenleistung für die Teilnahme am Seminar. Der Teilnehmer erklärt sich mit einer eventuellen Abbildung seiner Person einverstanden.
10. Allgemeine Geschäftsbedingungen
Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Veranstalter sofern in diesen Bedingungen nichts anderes geregelt ist. Diese stehen online unter
https://www.heliosventilatoren.de/de/allgemeine-geschaeftsbedingungen-agb (Helios Ventilatoren GmbH + Co KG)
https://www.remeha.de/agb (Remeha GmbH)
https://oxomi.com/p/2024825/catalog/10011240 (Grundfos GmbH)
https://www.lindner-group.com/de_DE/agb/ (Lindner SE)
zur Verfügung oder werden auf Wunsch auch schriftlich übermittelt.
11. Salvatorische Klausel
Sollten Bestimmungen des Vertrags unwirksam sein oder werden oder lückenhaft sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder lückenhaften Bestimmungen tritt eine angemessene Regelung, die dem am nächsten kommt, was die Parteien vereinbart hätten, hätten sie die unwirksame oder lückenhafte Bestimmung vorhergesehen.
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